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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertrag für Mediation und Konflikt-Coaching

Stand: 14. April 2025

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Svenja Reiniger - nachfolgend “Mediatorin” genannt - und den Auftrag gebenden Parteien im Sinne eines Dienstleistungsvertrags gem. der §§ 611 ff. BGB - im folgenden Vertrag genannt -, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.  

  2. Die Auftrag gebenden Parteien können sein: Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen oder Institutionen, die eine Mediation zur Klärung oder Beilegung eines Konflikts in Anspruch nehmen möchten - im folgenden Parteien genannt.

  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn alle beteiligten Parteien das Angebot der Mediatorin durch schlüssiges Handeln (also durch Unterschrift, schriftlich per Mail oder postalisch oder persönliche Absprache) annehmen. Mit der Annahme des Angebots erklären sich alle Parteien mit diesen AGB einverstanden.
     

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen durch die Mediatorin zur Förderung einer einvernehmlichen Lösung des zwischen den Parteien bestehenden Konflikts. Die Mediatorin unterstützt die Parteien in einem strukturierten Verfahren dabei, ihre Interessen und Bedürfnisse zu erkennen, zu kommunizieren und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.

  2. Die Mediatorin ist neutral und allparteilich und unterstützt alle Parteien gleichermaßen.

  3. Die Mediatorin trifft keine eigenen Entscheidungen in der Sache und übt keinen Zwang auf die Parteien aus. Ziel der Mediation ist es, eine von den Parteien selbst verantwortete und akzeptierte Vereinbarung zu erzielen.

  4. Die Mediatorin schuldet keinen bestimmten Erfolg oder eine bestimmte inhaltliche Einigung.

  5. Die Mediatorin erbringt ihre Dienste in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Gesprächsführung, Konfliktmoderation und Verhandlungstechnik unter Achtung eventueller Einschränkungen und Verbote anwendet.
     

§ 3 Rolle und Verantwortung der Parteien

  1. Mediation ist ein freiwilliger und selbstverantwortlicher Prozess. Die Parteien sind für ihre Entscheidungen und die Inhalte der erarbeiteten Vereinbarungen selbst verantwortlich.

  2. Die Parteien verpflichten sich zur aktiven und konstruktiven Teilnahme am Mediationsprozess, zur Offenheit und Ehrlichkeit im Gespräch sowie zum Respekt gegenüber der anderen Partei und der Mediatorin. Sie sind bereit, sich auf die Suche nach gemeinsamen Lösungen einzulassen.

  3. Jede Partei trägt die Verantwortung für ihre eigenen rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen. Es wird den Parteien empfohlen, sich bei Bedarf rechtlich beraten zu lassen. Die Mediatorin bietet keine Rechtsberatung an.

  4. Die Parteien erkennen an, dass die Mediatorin während des gesamten Mediationsprozesses und auch nach dessen Beendigung keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Angemessenheit der getroffenen Vereinbarungen übernimmt.
     

§ 4 Honorar und Kostentragung

  1. Für die vereinbarten Mediationsdienste hat die Mediatorin einen Honoraranspruch. Die Höhe des Honorars und die Modalitäten der Abrechnung werden individuell zwischen der Mediatorin und den Parteien vereinbart und im Angebot oder einer separaten Vereinbarung schriftlich festgehalten.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, tragen die Parteien die Kosten der Mediation zu gleichen Teilen. Die Zahlung des Honorars erfolgt in der Regel nach Rechnungsstellung. Bei umfangreicheren Mediationen können Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen vereinbart werden.
     

§ 5 Absage und Abbruch der Mediation

  1. Vereinbarte Termine für Mediationssitzungen sind verbindlich.

  2. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung eines Termins durch eine oder mehrere Parteien ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich, der individuell vereinbart wird. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen können Ausfallhonorare gemäß der individuellen Vereinbarung oder den üblichen Sätzen der Mediatorin berechnet werden.

  3. Die Mediatorin ist berechtigt, die Mediation abzulehnen oder abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis zu einer oder mehreren Parteien nicht mehr gegeben erscheint, wenn die Voraussetzungen für eine konstruktive Bearbeitung des Konflikts nicht mehr vorliegen oder wenn die Mediatorin aufgrund gesetzlicher oder ethischer Gründe die Mediation nicht fortführen kann. In diesem Fall besteht ein Honoraranspruch der Mediatorin für die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen.

  4. Die Parteien können die Mediation jederzeit einvernehmlich beenden. Eine einseitige Beendigung der Mediation durch eine Partei ist möglich, sollte aber der Mediatorin und den anderen Parteien rechtzeitig mitgeteilt werden. Im Falle einer einseitigen Beendigung bleibt der Honoraranspruch der Mediatorin für die bis dahin erbrachten Leistungen bestehen.
     

§ 6 Vertraulichkeit

  1. Die Mediatorin sichert den Parteien absolute Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Mediation offengelegten Informationen und Umstände zu. Diese Verpflichtung beginnt mit der Auftragsklärung und besteht auch nach Beendigung der Mediation fort.

  2. Die Mediatorin ist nicht befugt, ohne die ausdrückliche Zustimmung aller Parteien Informationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Auskunfts- oder Offenbarungspflicht.

  3. Die im Rahmen der Mediation erstellten Gesprächsprotokolle oder Ergebnisvereinbarungen werden nur mit Zustimmung aller Parteien an Dritte weitergegeben.

  4. Die Mediatorin verpflichtet sich, persönliche Mitschriften aus den einzelnen Sitzungen sowie schriftliche Informationen, die ihr vertraulich und persönlich ausgehändigt wurden, geschützt vor dem Zugang Dritter zu verwahren.
     

§ 7 Haftung

  1. Die Mediatorin haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Die Haftung der Mediatorin ist in jedem Fall auf den Betrag des vereinbarten Honorars begrenzt.
     

§ 8 Urheberrecht

  1. Alle im Rahmen der Mediation von der Mediatorin erstellten Materialien, Konzepte und Dokumente unterliegen dem Urheberrecht der Mediatorin. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung dieser Materialien durch die Parteien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Mediatorin nicht gestattet. Die Materialien dürfen ausschließlich für den internen Gebrauch im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren verwendet werden.
     

§ 9 Datenschutz

  1. Die Mediatorin ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten der Parteien unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen. Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung der Mediatorin.  
     

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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